Forschung & Lehre 12/2022

wieder wandelnde wissenschaftliche Disziplinen gibt. Wissenschaftliche Tätigkeit bedeutet dann, auch neue Landkarten zu zeichnen und zum Test zu stellen. Wo aber kommen da Interessendivergenzen ins Spiel? Begrenzte Ressourcen erzwingen Priorisierungen Gäbe es Interessenkonflikte, wenn wir unbegrenzte Ressourcen hätten, einschließlich Zeit? Fakt ist, dass wir uns gefühlt ständig mit Fragen der „Ökonomisierung“, mit „Steuerungsimpulsen“ und einem forcierten Wettbewerb beschäftigen müssen (vgl. u.a. Winter 2012). Ressourcen jeglicher Art sind eben knapp und vielfach begehrt. Insofern konkurrieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit unterschiedlichen persönlichen Zielen und Ideen um knappe Ressourcen. Als Instrumente zum Umgang mit Knappheit von Ressourcen und dem Gestalten von Strukturen und Verfahren zum transparenten Abwägen der verschiedenen Ansprüche, je nach Informationsverteilung und Interessenlage zwischen den Akteurinnen und Akteuren, sind Wissenschaftsmanagement und Governance in den Fokus gerückt (vgl. Wolff & Jungwirth 2021; Wissenschaftsrat 2018). Externe Anspruchsgruppen Das Ganze geschieht unter Bedingungen, die geprägt sind von den von Landesregierungen und Landesparlamenten beschlossenen Regeln: insbesondere von Hochschulgesetzen und von Haushaltsbeschlüssen der Landtage. Sie definieren Möglichkeiten und Knappheiten und konfrontieren Hochschulen mit ihren eigenen, politischen Zielkonstellationen. Mal spiegeln diese die internen Hochschuldiskurse, häufig ergeben sich aber auch Spannungen, die wiederum in die Hochschule hineinwirken. Hochschulen sind keine Polizeipräsidien oder Landesbaubetriebe: Eine direkte Weisungsbefugnis haben die Landesregierungen nicht. Dennoch gibt es Steuerungsinstrumente: Gesetze und Verordnungen, die Regeln der Finanzierung von Hochschulen, Förder- und Forschungsprogramme, Pakte, Zielvereinbarungen oder auch Adhoc-Maßnahmen und Absprachen, beispielsweise während der Coronapandemie. In Kombination mit immer bedeutender werdenden Bundesprogrammen – wie Exzellenzinitiativen oder Qualitätspakt Lehre – sowie der Drittmittelfinanzierung aus zahlreichen weiteren öffentlichen Quellen wird das Gefüge aus Geldströmen und Steuerungsansprüchen immer vielfältiger. Hinzu kommen nicht-staatliche Geldquellen, die ihrerseits unter jeweils bestimmten Programmatiken und Bedingungen erschlossen werden und entsprechende Berichtspflichten auslösen. Unmöglichkeit vollständiger Autonomie? Vollständige Autonomie wäre erst dann gegeben, wenn Hochschulen auch finanziell unabhängig wären – in Deutschland kaum vorstellbar. Die faktische, auf den ersten Blick schwer durchschaubare Gemengelage von Ansprüchen und Interessen führt mitunter zu einer Mischung aus Zielwirrwarr und Entscheidungsblockaden (vgl. Schimank 2001, S. 224). Aber sind Hochschulen Marionetten der Landesregierungen und -parlamente oder anderer Geldgeberinnen und Geldgeber? Nein: Als demokratisch legitimierte Sachwalter der steuerzahlenden Finanziers der Hochschulen ist es Aufgabe von Politik, gewählte Priorisierungen in die Hochschulen zu tragen. Die Hochschulen, die sich von der Gesellschaft finanzieren lassen, sollen auch dieser nützen. Dafür erhalten sie ein enormes Maß an Freiheit und finanzieller Verlässlichkeit. Das „Dienen“ gegenüber der Gesellschaft ist also Bedingung der Freiheit der Wissenschaft. Zugleich ist die Freiheit der Wissenschaft Bedingung der Nützlichkeit von Wissenschaft für die Gesellschaft – genau deshalb ist sie grundgesetzlich geschützt. Smarter Ressourceneinsatz, smarte Governance Durch ein hohes Maß an finanzieller und inhaltlicher Freiheit bleibt Hochschulleitungen und den Akteurinnen und Akteuren der Wissenschaft also ein immenser Spielraum. Sie können die eigenen Ansprüche und Ziele verfolgen, haben aber ebenso die Verantwortung, diese im Austausch mit der Gesellschaft und den für sie Handelnden immer wieder zu reflektieren, zu hinterfragen, zu kommunizieren und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Dabei bedeutet die Führung wissenschaftlicher Einrichtungen mehr Überzeugungsarbeit als Anweisung (vgl. Sack 2019); es bedeutet, ein sinnstiftendes gemeinsames Narrativ zu bieten, und die Freiheit, unter diesem Narrativ jeweils eigene Ziele zu verfolgen. Keine Freiheit ohne Verantwortlichkeit Die Hochschulen haben die Freiheit, die an sie herangetragenen und in ihnen wirkenden Ziele zu erkennen und zu sortieren und sie im Interesse des strategischen Profils und der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit der Hochschule zu priorisieren und ressourcenschonend zu verfolgen. Zukunftsorientiert und verantwortlich zu handeln heißt dabei, den Diskurs mit der Gesellschaft zu suchen und diesen nicht als Beschränkung, sondern als Bereicherung und Möglichkeit zu betrachten, Gesellschaft mitzugestalten. Ein Geben und Nehmen auf hoher Vertrauensebene: Die Landkarten der Wissenschaft werden dann besonders geschätzt, wenn die Menschen verstehen, dass sie ihnen auch für ihre persönlichen Ziele helfen. 12|22 Forschung & Lehre Z I E L E 935 Foto: mauritius-images

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=