962 L E S E R F O R U M Forschung & Lehre 12|22 Heft 10/22: Statistisch signifikant bzw. nicht signifikant Analytische Überprüfung Selbstverständlich ist die Überprüfung einer Hypothese auf ihren empirischen Gehalt und damit auf ihre wissenschaftliche Relevanz von entscheidender Bedeutung in der Forschung und in der wissenschaftlichen Diskussion. Mit der Konzentration auf den Aussagegehalt des p-Wertes sollten aber wesentliche weitere Techniken der Hypothesenprüfung nicht vergessen werden. Sie lassen sich unter dem Schlagwort „analytische Modellprüfung“ subsumieren. Die Prüfung der logischen Konsistenz des Modells und der empirischen Testierbarkeit der theoretischen Modellparameter stehen im Vordergrund. Defizite in diesem Stadium der Modellbildung lassen sich durch den p-Wert kaum entdecken. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die beste Voraussetzung für eine empirische Überprüfung eine solide Theorie mit einer konsistenten Argumentation ist. Einstein hat schon in den 1920er Jahren die Maxime „Es ist immer die Theorie, die uns sagt, was wir messen sollen“ propagiert. Nachfolgend zwei Beispiele aus meinem Fachgebiet Finanzierung. Die naturwissenschaftlichen Usancen schildert anschaulich Giorgio Parisi in dem jüngst auf Deutsch erschienenen Büchlein: Der Flug der Stare. Das Wunder komplexer Systeme. 1) Das Capital Asset Pricing Modell, im Finanzbereich allgemein unter der Abkürzung CAPM bekannt, wurde von Sharpe mit Hilfe eines von ihm so genannten „Marktportfolio“ 1964 abgeleitet. Dieses theoretische Konstrukt „Marktportfolio“ wird in fast allen Lehrbüchern auch heute noch verwendet. Es findet sich aber weder bei Sharpe noch in darauf aufbauenden Lehrbüchern eine Definition, wie denn dieses Marktportfolio konsistent empirisch gemessen werden soll. In empirischen Untersuchungen nimmt man als „proxy“ des Marktportfolios einen Aktienindex, für den eine entsprechende Zeitreihe verfügbar ist. Die Entsprechung von empirischem Index und theoretischem Marktportfolio wird regelmäßig nicht getestet. Ein p-Wert kann dann auch wenig über diese Entsprechung berichten. 2) Modigliani und Miller behaupten in ihrem Artikel von 1958, dass der Unternehmenswert nicht von der Kapitalstruktur abhängt. In ihrer Argumentation wird der Unternehmenswert aus einem Ertragsstrom von unendlicher Dauer kapitalisiert. Eine endliche Beendigung des Unternehmens aufgrund von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit kommt nicht vor. Hohe Schulden bedrohen den Zahlungsstrom und damit die Existenz des Unternehmens nicht. Es leuchtet unmittelbar ein, dass bei einer solchen Ausgangssituation die Kapitalstruktur den Unternehmenswert nicht beeinflusst. Die Analyse des p-Wertes kann auch diesen Zirkelschluss nicht aufdecken. Es mag wohl sein, dass Computer und künstliche Intelligenz das humane Urteilsvermögen immer mehr ersetzen. Aber zur Zeit scheint mir, wenigstens in Europa, die analytische Hypothesenprüfung – im Sinne von a priori-Überprüfung – (noch) nicht überflüssig zu sein. Es gilt immer noch Marshall’s Maxime: „Induction and deduction are both needed for scientific thought as the left foot and the right foot are both needed for walking”. Die a priori-Diskussion von Hypothesen setzt natürlich genügend inhaltlich sachliche Expertise und Erfahrung in der kritischen a priori-Prüfung von Hypothesen voraus. Diese Expertise scheint aber immer mehr verloren zu gehen. Zum Nachteil der wissenschaftlichen Forschung, wie die o.a. Beispiele belegen. Quintessenz: Die theoretische Deduktion des Modells ergründet die fachliche Substanz einer Hypothese, der pWert indiziert ihre empirische Relevanz. Professor (em.) Dr. Dr. h.c. Otto Loistl, Wirtschaftsuniversität Wien Heft 10/22: Pro & Contra: Forschen zu militärischen Zwecken Kein geschützter Raum Die in Forschung & Lehre aufgeworfene Frage, ob an deutschen Hochschulen auch zu militärischen Zwecken geforscht werden dürfe (sollte), greift meines Erachtens zu kurz. Die insbesondere im Contra-Beitrag von Frau Rauch angesprochenen Gedanken zur Rüstungsforschung lassen nämlich einen ganz wesentlichen Aspekt unerwähnt. Rüstungsforschung und insbesondere die sensible Entwicklung als Folge der Forschung benötigen – aus naheliegenden Gründen – einen sicheren und geschützten Raum. Der ist an deutschen Hochschulen seit den 60ern des letzten Jahrhunderts nicht mehr gegeben. Es sollte also nicht verwundern, dass diese Forschung heute an hochschulfernen Instituten durchgeführt wird. Von daher sind auch die an vielen Hochschulen in den letzten Jahren eingeführten „Zivilklauseln“ mehr ein dem Zeitgeist geschuldetes Ergebnis von Scheindiskussionen als wirkliche Hilfen. Wenn etwa Materialwissenschaftler oder Ingenieure sich wegen der „dual use“- Problematik für die von ihnen durchgeführte Forschung vor Hochschulgremien rechtfertigen müssen, dann sollte uns dies zu denken geben. Frau Rauch hat natürlich Recht, wenn sie feststellt: „Hochschulen sind Orte der Bildung und der Forschung.“ Dann sollten wir aber auch diese „Zivilklauseln“ als Irrweg erkennen und wieder abschaffen. Sie dienen nämlich der Diskriminierung ganzer Wissenschaftsbereiche und sind im Übrigen nicht mit der Forschungsfreiheit nach Art. 5, Abs. 3 GG vereinbar. Professor (em.) Dr. Dr. h.c. Otto Bruhns, Universität Bochum Zustimmung und Widerspruch
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=