Forschung & Lehre 09/2023

9|23 Forschung & Lehre KARRIERE-PRAXIS 691 Jahren noch nicht näher geregelt waren. Die Landeshochschulgesetze überlassen dies den Universitäten. Manche Universität überarbeitete die internen Regelungen anlässlich der Teilnahme am Tenure-Track-Programm des Bundesforschungsministeriums. Im Rahmen des Programms fördert der Bund nach zwei Vergaberunden noch bis 2032 zusätzliche 1 000 Tenure-Track-Professuren. Bei vielen der geförderten Professuren handelt es sich um Juniorprofessuren mit Tenure Track, also Juniorprofessuren mit der Zusage auf Übernahme auf eine Lebenszeitprofessur vergleichbarer Denomination nach einer positiven zweiten Evaluation am Ende der zweiten Phase. Um sich erfolgreich um die geförderten Professuren bewerben zu können, mussten die Universitäten unter anderem auch alle internen Satzungen, in denen die Strukturen, Verfahren und Qualitätsstandards für Tenure-Track-Professuren geregelt sind, vorlegen. Kreuzen und wechseln? Noch offen ist weiterhin die Frage, ob sich unterschiedliche Karrierewege im Einzelfall auch kreuzen können oder bis wann ein Wechsel von einem auf den anderen Weg möglich ist, konkret, ob sich bereits habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch mit Erfolg auf Juniorprofessuren bewerben können. In Baden-Württemberg beispielsweise bewarb sich vor einigen Jahren ein Wissenschaftler auf eine Juniorprofessur mit Tenure-Track aus dem BMBF-Programm. Er habilitierte sich im Laufe des Verfahrens und wurde deshalb anschließend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht hielt den Ausschluss für korrekt. Als bereits habilitierter Wissenschaftler könne er das Ziel, sich als Juniorprofessor für eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren, nicht mehr erreichen, weil er unstreitig schon die Berufbarkeitsvoraussetzungen für eine Lebenszeitprofessur erfülle. Das Verwaltungsgericht wollte in der Vorinstanz noch eine Unterscheidung zwischen einer reinen Juniorprofessur und einer Tenure-Track-Professur zulassen. Eine höchstrichterliche Entscheidung und somit abschließende Klärung gibt es noch nicht. Diese Frage sollte hoffentlich zum 25. Jubiläum der Juniorprofessur ein Vierteljahrhundert nach der Einführung geklärt sein. Abzuwarten bleibt außerdem, welche Auswirkungen die aktuelle Reform des Hochschulbefristungsrechts mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf die Juniorprofessur in Deutschland haben wird. Planbarkeit und Sicherheit? Die letzten 20 Jahre haben am Beispiel der Juniorprofessur gezeigt, dass Karrierewege in der Wissenschaft einem Wandel unterliegen. In vielen Fächern wird die Juniorprofessur als Karriereweg gut angenommen. Das Ziel von Planbarkeit und Sicherheit für die berufliche Karriere und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems lassen sich allerdings nur erreichen, wenn sich der Bund und die Länder bei der landeshochschulrechtlichen Gesetzgebung und der Gesetzgebung des Bundes eng abstimmen. Foto: mauritius images/Westend61/Gary Waters

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