Forschung & Lehre 11/2023

Auszeichnungskriterium Das Deutsche Studentenwerk und der Deutsche Hochschulverband zeichnen eine/n Studierende/n oder auch ein Studierendenteam aus. Er, sie oder es kann ein über die Leistungen im Studium hinausgehendes, herausragendes ehrenamtliches Engagement vorweisen, das möglichst einzigartig und innovativ sein sollte und nicht im direkten Bezug zur Hochschule stehen muss. Preissumme Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird vomStifterverband für die Deutsche Wissenschaft gestiftet. Wer kann Vorgeschlagen werden kann eine Einzelperson oder eine Gruppe von Studierenden, die vorgeschlagen werden? ihr Studium zum Ablauf des Wintersemesters 2022/23 noch nicht abgeschlossen hat. Vorschlagsfrist Jede und jeder kann Kandidatinnen und Kandidaten bis zum 31. Dezember 2022 vorschlagen. Unterlagen Zum schriftlich einzureichenden Vorschlag gehören der Name der/des Vorgeschlagenen, die Hochschule, der sie/er angehört, eine Begründung, die das besondere Verdienst der/des Vorgeschlagenen skizziert, sowie ggf. aussagefähige Unterlagen über die Leistung der/des Vorgeschlagenen. Auswahl der Preisträger/in Den oder die Preisträger/in wählt eine unabhängige, sechsköpfige Jury aus, die der Deutsche Hochschulverband und das Deutsche Studentenwerk paritätisch besetzen. Ansprechpartner und Deutsches Studentenwerk weitere Information Referat Presse- und Verbandskommunikation Stefan Grob | Monbijouplatz 11 | 10178 Berlin Telefon: 030-29 77 2720 E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de Wer wird Student/in des Jahres 2023? Wer wird „Student/in des Jahres 2024“? Das Deutsche Studierendenwerk und der Deutsche Hochschulverband zeichnen eine/n Leistungen im Studium hinausgehendes, herausragendes ehrenamtliches Engagement vorweisen, das möglichst einzigartig und innovativ sein sollte und nicht im direkten Bezug zur Hochschule stehen muss. Stifterverband für die Deutsche gestiftet. ihr Studium zum Ablauf des Wintersemesters 2023/24 noch nicht abgeschlossen hat. Jede und jeder kann Kandidatinnen und Kandidaten bis zum31. Dezember 2023 vorschlagen. Zum schriftlich einzureichenden Vorschlag gehören der Name der/des Vorgeschlagenen, die Hochschule, der sie/er angehört, eine Begründung, die das besondere Verdienst der/des Vorgeschlagenen skizziert, sowie ggf. aussagefähige Unterlagen über die Leistung der/des Vorgeschlagenen. Deutsche Hochschulverband und das Deutsche Studierendenwerk paritätisch besetzen. Deutscher Hochschulverband Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Matthias Jaroch | Rheinallee 18-20 | 53173 Bonn Telefon: 0228 90266-15 E-Mail: jaroch@hochschulverband.de

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