Forschung & Lehre 4|24 246 NACHRICHTEN Täglich aktuelle Nachrichten auf www.forschung-und-lehre.de Diskussionen über Exmatrikulationsgesetz Der Berliner Senat plant ein Gesetz zur Ermöglichung der Exmatrikulation von Studierenden nach schweren Ordnungsverstößen. Dieser Entwurf stößt jedoch auf Kritik seitens der Hochschulleitungen, die Nachbesserungen fordern. Das Gesetz soll Hochschulen mehr Handhabungsmöglichkeiten geben, um Fehlverhalten zu ahnden, darunter temporäre Ausschlüsse von Lehrveranstaltungen und die Androhung sowie Aussprache von Exmatrikulationen. Trotz grundsätzlicher Zustimmung zum Gesetzesentwurf beanstanden die Hochschulen die unklare personelle Zusammensetzung des zuständigen Ordnungsausschusses und plädieren für präzisere Verfahrensregelungen. Die Diskussion über das Gesetz findet vor dem Hintergrund unsicherer Finanzierungszusagen seitens des Senats statt, was zusätzliche Unruhe in der Berliner Hochschulszene auslöst. Auch der Brandenburger Landtag stimmte für eine Novelle des Hochschulgesetzes. Vorsätzliche Gewalttaten auch außerhalb des Hochschulgeländes können laut Beschluss nun mit Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Exmatrikulation belegt werden, wenn eine konkrete Gefahr des Studienbetriebs zu erwarten ist. Eine Exmatrikulation setzt eine rechtskräftige Verurteilung voraus. Wissenschaftsministerin Manja Schüle wies im Rahmen der Landtagsabstimmung darauf hin, dass diese Regelung auch eine Reaktion auf eine mutmaßliche Vergewaltigung einer Studentin der Universität Potsdam außerhalb der Uni sei. Rechtsstreit wegenTierversuchen Die Universität Bremen zieht im Streit um Tierversuche vor das Bundesverfassungsgericht. Die Klage richtet sich nach Angaben der Uni gegen Teile des neuen Hochschulgesetzes von Anfang 2023, mit dem Bremens Regierung Tierversuche stark einschränkt. Die Universität kritisiert, dass sie auf eigens für die Lehre getötete Tiere verzichten soll. „Die Vorschrift geht über das Bundesrecht hinaus“, teilte eine Sprecherin der Universität mit. Das deutsche Tierschutzrecht lasse das Töten von Tieren für die Forschung zu. Die Hochschule klagt auch dagegen, dass sie eine externe Kommission bilden soll, die die Tierversuche begutachtet und Empfehlungen ausspricht. Damit werde die Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt, so die Argumentation der Uni. Schon seit Jahren wird in Bremen vor allem über Affenversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter gestritten, über die auch „Forschung & Lehre“ wiederholt berichtete. Der Senat hatte die Fortsetzung der umstrittenen Experimente an der Universität abgelehnt. Kreitner wehrt sich dagegen vor dem Bremer Verwaltungsgericht. Stärkere Venetzung mit Großbritannien Bettina Stark-Watzinger setzt auf rasche Verhandlungsergebnisse über Erleichterungen im Wissenschaftsaustausch mit Großbritannien. Visa und bürokratische Anforderungen seien eine starke Belastung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. sowie Studierende, sagte sie laut Deutscher Presse-Agentur. Die Wisssenschaftsministerin forderte mehr Planbarkeit. Gespräche mit London liefen, es blieben aber Hürden. In London hatte Stark-Watzinger gemeinsam mit ihrer britischen Kollegin Michelle Donelan den deutsch-britischen Forschungsdialog eröffnet. Im Fokus steht die Kooperation bei lebensverändernden Schlüsseltechnologien. Stark-Watzinger begrüßte in diesem Zusammenhang die Rückkehr Großbritanniens in das milliardenschwere EU-Forschungsprogramm „Horizon Europe“. BAföG-Novelle Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur BAföG-Reform verabschiedet, der unter anderem ein Startgeld von 1 000 Euro für bedürftige Erstsemester vorsieht. Dieses soll für die Anschaffung von Laptops, Lehrbüchern oder für Umzugskosten zum Studienort verwendet werden können. Kritik entzündet sich vor allem an den unveränderten BAföG-Regelsätzen. Zudem werden die Rückzahlungsanforderungen erhöht. Während einige Politikerinnen und Politiker sowie Studierendenvertretungen eine Anpassung der Bedarfssätze fordern, betont das Bildungsministerium die geplanten Verbesserungen in der Studienfinanzierung. Studie sieht Archivierung in Gefahr Eine Studie der University of London wirft ein besorgniserregendes Licht auf die digitale Langzeitarchivierung von wissenschaftlichen Publikationen. Demnach sei die Erhaltung von digitalen Inhalten über die digitale Objektidentifizierung (DOI) weniger zuverlässig als erhofft. Insbesondere die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit der Artikel seien mangelhaft. Die Analyse, veröffentlicht im „Journal of Librarianship and Scholarly Communication“, zeigt, dass nur ein geringer Prozentsatz der publizierenden Forschenden eine ausreichende digitale Langzeitarchivierung praktiziert. Von den fast 7,5 Millionen untersuchten Werken verfügen viele nicht über eine angemessene Erhaltungskopie, obwohl sie einen aktiven DOI haben. Die Studie unterstreicht die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Langzeitarchivierung, um die Verfügbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse für zukünftige Generationen zu gewährleisten. Urteil zum Einsatz von ChatGPT Die Technische Universität München (TUM) wirft einem Studenten laut Medienberichten vor, in seinem Bewerbungsessay auf einen Masterstudienplatz auf die Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) zurückgegriffen zu haben. Da der Einsatz von KI der Zuhilfenahme Dritter gleichkomme, sei er vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen worden. Eine Klage des Studenten gegen diese Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren abgelehnt. Seinen Text hatte er laut einer Prüfungssoftware zu 45 Prozent mit KI erstellt.
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