Forschung & Lehre 04/2024

Forschung & Lehre 4|24 274 LEHRE Einige Universitäten und Hochschulen in Deutschland beginnen, ihre Lehrpreisvergaben in Ordnungen zu gießen, so die Universitäten Lübeck, Bonn, die Hochschulen Zittau/ Görlitz, Freiburg und die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in NRW. Andere, wie die Universität Ulm, belassen es zunächst noch bei Richtlinien. Wieder andere, wie die Universität Hamburg, beteiligen sich an diesbezüglichen landesweiten Vereinbarungen. Universitäten regulieren mit Lehrpreisordnungen die Würdigung besonderer Lehrleistungen (so formuliert es die Universität Lübeck). Lehrpreise sollen qualitativ hochwertige Lehre belohnen, die in didaktisch überzeugender Weise den Erkenntnisgewinn der Studierenden fördert, beziehungsweise besonders optimal auf den zukünftigen Beruf vorbereitet. Lehrpreise sind Preise, die in der Regel lehrende Personen bekommen, die damit für ihre Lehrveranstaltungen ausgezeichnet werden: Lehrpreise erkennen die Gestaltung von Lehrveranstaltungen, aber auch Konzeptionen, Reflexionen und Entwicklungsanstrengungen bezüglich derselben an. Lehrpreise gibt es mittlerweile an fast allen Universitäten und Hochschulen in Deutschland (siehe http://www. stifterverband.de/lehrpreise). Sie waren zunächst Preise von Fakultäten mit hohem Anspruch an Absolventenzahlen und -kompetenzen beziehungsweise anspruchsvollen Lehrthemen (Jura, Lehramt, Medizin, MINT-Fächer). Neben diesen Preisen gab es – immer schon – auch Preise der studentischen Fachschaften. Gesamtlehrpreise der Universitäten und Hochschulen sowie Landes- und Bundeslehrpreise traten erst in den 2000er Jahren hinzu. Primär schlagen Studierende Lehrpreiskandidaten vor Vorschlagsmöglichkeiten von Kolleginnen und Kollegen sowie Selbst- und Leitungsvorschläge gibt es auch, allerdings deutlich weniger. Zur Bewertung der Vorschläge setzen die Universitäten Auswahlkommissionen ein. Sie werden beraten und gesteuert von den hochschuldidaktischen Stabseinheiten der Universitäten beziehungsweise vom Qualitätsmanagement für den Leistungsbereich Studium und Lehre. Die Preishöhe der zumeist jährlich vergebenen universitären Preise variiert von 1 000 bis 5 000 Euro. Bei Landespreisen ist die Prämie teils deutlich höher: bis zu 10 000 oder 50 000 Euro in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen. Rückblick Mit der Zunahme der Anstrengungen für die Verbesserung der Qualität in der hochschulischen Lehre mehrten sich auch die Erwartungen an die Lehrpreise in Deutschland. Neben der Praxis der Würdigung und Anerkennung schaute man auch auf die Anreizwirkung. Die vorhandenen Auszeichnungen sollten dafür zusätzliche Sichtbarkeit erhalten (so der Wissenschaftsrat 2008 S. 84 in seinen Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium). Zudem wurde angeregt, sie in eine stetige Qualitätsbewertung zu integrieren, um die Entwicklung einer positiven Lehrkultur voranzutreiben. Zudem forderten Bund und Länder 2010 in ihrer Vereinbarung über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre („Qualitätspakt Lehre“) mehr „Anreize für die Nutzung fortlaufender und systematischer Weiterbildungsangebote des Lehrpersonals“. 2017 wurden Lehrpreise weiterhin als nachträgliche Würdigungen definiert (so der Wissenschaftsrat in seinem Papier zu Strategien für die Hochschullehre). Sie würden, so der Wissenschaftsrat, nur dann zu einem Anreiz werden, wenn sie mit einer Entwicklungsstrategie der jeweiligen Hochschule verknüpft seien bzw. mit übergeordneten Strukturen in der Lehre korrespondierten. Anerkennung und Reputationssteigerung Lehrpreisevergaben tragen zur Anerkennung und Reputationssteigerung der auszuzeichnenden Personen bei. Das sind die Intention und das Ziel der vorschlagenden Studierenden. Dazu führen sie in den Begründungen aus, warum ihnen eine Lehrveranstaltung als besonders gelungen gilt. Dieser Zweck bleibt auch erhalten, wenn die Vergabejurys im Hintergrund studentische Lehrevaluationsergebnisse anderer Lehrveranstaltungen mit in den Blick nehmen. Das gilt auch für Hinweise zur Kooperation mit anderen Lehrenden beziehungsweise zum Engagement | PETER-GEORG ALBRECHT | Die Vergabe von Lehrpreisen dient der Würdigung von Lehrenden . Ob und wie damit, wie seit nunmehr fünfzehn Jahren diskutiert wird, auch eine Anreizwirkung zur Weiterentwicklung der Lehre institutionalisiert werden kann, ist noch weitgehend offen . Erste Hinweise aus einer laufenden Studie . Lehrpreise einkoppeln? Zur Frage der Institutionalisierung von Anerkennungsformaten Dr. Peter-Georg Albrecht ist Referent im Prorektorat der Hochschule Magdeburg-Stendal. Er forscht zu organisationssoziologischen Fragen öffentlicher Institutionen. Foto: HSMagdeburgStendal AUTOR

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