4|24 Forschung & Lehre 275 LEHRE in der Studiengangqualitätssicherung und in der Leitung von Studiengängen. Ebenso werden die Teilnahmen an hochschuldidaktischen Weiterbildungen (mit Lehrkompetenzreflexion und -entwicklung), das Engagement in anderen Leistungsbereichen wie der Forschung und des Transfers und insbesondere die Mitwirkung in den Organen der demokratischen akademischen Selbstverwaltung der Universitäten mit in die Bewertung einbezogen. Individuelle, kollegiale und strukturelle Anreize Lehrpreisvergaben können aber auch Instrumente des Anreizes individueller, kollegialer und struktureller Art sein. Dafür wäre es notwendig, dass der Preis von den Preisträgerinnen und Preisträgern als individuelle Investition in die Gestaltung weiterer guter Lehre verstanden wird. Dies verwirklichen erste Universitäten und Hochschulen, indem sie das Preisgeld nicht nur als Sold- bzw. Gehaltszulage auszahlen, sondern als Budget für Studium und Lehre zur Verfügung stellen (wie beispielsweise an der TH Wildau), das im Folgejahr im Rahmen der Lehre eingesetzt werden muss (so an der Hochschule Darmstadt). Darüber hinaus ermöglichen andere, dass Kolleginnen und Kollegen die prämierten Lehrkonzepte und -reflexionen nachlesen können und dass darüber beispielsweise im Rahmen von Studiengangsentwicklungen (in der Programm- beziehungsweise Systemakkreditierung) Gespräche stattfinden. Lehrpreisvergaben können außerdem berücksichtigt werden, wenn datengestützt über Stärken und Schwächen in der Betreuung und Beratung von Studierenden verhandelt und entschieden wird (wie es der Qualitätspakt Lehre in seinen Ausführungsrichtlinien im Jahr 2010 für die gesamte Hochschule forderte). Doch Vorsicht: Erste Forschungsergebnisse machen deutlich, dass der individuelle Anerkennungs- und Reputationsgehalt des Preises sinkt, wenn seine institutionelle Einbettung zum Zwecke der Optimierung seiner Anreizwirkung verstärkt wird. Lehrpreise werden nicht die deutliche Diskrepanz in der Wahrnehmung von Forschungs- und Lehrleistungen beheben, denn nach wie vor wird niemand wegen hervorragender Lehre berufen oder befördert, so wie sie oder er auch nicht wegen schlechter disqualifiziert werden kann. Es scheint, dass heute nicht nur die Lehre Einzelner, sondern immer mehr auch kollegiales Handeln zugunsten besserer Lehre prämiert wird. Aber ob und wie Lehrpreisvergaben die Hochschulqualität steigern können, ohne sich ins Gegenteil zu verkehren, ist bisher noch weitgehend unbeantwortet. Mehr „Verkopplung“ Erste Anhaltspunkte, wie etwas mehr „Verkopplung“ möglich ist, zeigen sich bereits hier und dort. Eine Lehrpreisordnung zur Systematisierung von Preisvergaben an Universitäten und Fakultäten sowie in Fachschaften scheint sinnvoll zu sein. Eine solche Ordnung könnte festlegen, dass es nicht nur um den oder die Beste als Person geht, sondern dass Shortlists der gehaltvollsten Lehrenden und Lehrveranstaltungen ausgearbeitet werden. Man könnte auch Platzierungen von Lehrpersonen auf „Shortlists für gute Lehre“ in Personalentwicklungskonzepten garantieren. Dazu gehört die Einladung dieser Lehrenden als Impulsgeber für hochschuldidaktischen Austauschund Weiterbildungsveranstaltungen. Außerdem sollten die mit den Shortlist-Nominierungen verbundenen Platzierungen von Lehrveranstaltungen in den kollegialen Studiengangentwicklungen (der Programm- bzw. Systemakkreditierung) berücksichtigt werden. Mit diesen und vielen anderen kleinen „Einkopplungen“ käme die Aufnahme von Lehrpreisvergaben in die Prozesse, die Prozessmodelle und die Satzungen des Qualitätsmanagements für Studium und Lehre voran. Foto: mauritius images / IkonImagesRF
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