890 HOCHSCHULBAU Forschung & Lehre 12|24 sich bereits mit entsprechenden Maßnahmen, etwa mit der Erarbeitung von Nachhaltigkeitsstrategien, der Einrichtung von Umweltmanagementsystemen, der Entwicklung integrierter Klimaschutzkonzepte oder auch durch Treibhausgasbilanzierungen. Nicht betrachtet werden dabei in der Regel innerhalb der Treibhausgasbilanzen die für den Bau der Gebäude anfallenden CO2-Emissionen (sogenannte Graue Emissionen). Sofern möglich, sollte unter Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsaspekten auf den Erhalt und die Sanierung bestehender Gebäude gesetzt werden. Auch wenn politische Einigkeit besteht, dass der enorme Sanierungsrückstand an Hochschulen schnellstmöglich abgebaut werden sollte, bestehen finanzielle und organisatorische Restriktionen, die ein zügiges Vorankommen erschweren. Der Hochschulbau liegt seit 2007 mit Ausnahme großer Forschungsbauten in der alleinigen Zuständigkeit der Länder, die Summen lassen sich nicht nur angesichts der derzeitigen Haushaltslagen nicht aus den laufenden Landeshaushalten finanzieren. Auch die Aufnahme von Krediten ist in der Regel aufgrund der Schuldenbremse derzeit (kaum) möglich. Vor diesem Hintergrund wird in jüngster Zeit vermehrt als Lösung die Gründung privatrechtlich organisierter öffentlicher Infrastrukturgesellschaften diskutiert. Damit hier Kreditfähigkeit besteht, müssten allerdings die Eigentümer- und Bauherrenaufgaben sowie ein Teil der Gebäudemanagementaufgaben für die seitens der Infrastrukturgesellschaften erstellten Gebäude übernommen werden. In diesem Fall würden die Infrastrukturgesellschaften als Vermieter gegenüber den Hochschulen auftreten, denen Mieten aus dem Landeshaushalt zugewiesen werden. Um dieses Modell insbesondere mit Blick auf den Bestandserhalt umzusetzen, wäre eine formelle Übertragung der Hochschulliegenschaften auf die Infrastrukturgesellschaft erforderlich. Der grundsätzliche Finanzierungsbedarf bleibt für die Länder in (mindestens) gleicher Höhe bestehen, da der Bau beziehungsweise die Sanierung ebenso wie der Betrieb und Erhalt über auskömmliche Mieten abgedeckt sein muss. Der Hochschulbau ist in besonderer Weise durch eine Verflechtung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten insbesondere der Finanz- und Wissenschaftsministerien, der Landesbaubetriebe und der Hochschulen geprägt. Dies zeigt sich sowohl beim Planen, Bauen und Sanieren als auch hinsichtlich Betrieb beziehungsweise Gebäudemanagement. Insbesondere die Bauherrenfunktion liegt in der Regel bei den Landesbaubetrieben, die Grundstücke gehören zumeist den Ländern, das Gebäudemanagement wiederum liegt zum größten Teil bei den Hochschulen selbst. Dabei gibt es wenige Ausnahmen, bei denen die Liegenschaften den Hochschulen gehören. Dagegen sind die Forschungszentren überwiegend Eigentümer ihrer Liegenschaften oder Erbpächter zum Beispiel beim Land. Zudem besteht seit einigen Jahren in zahlreichen Ländern verstärkt die Möglichkeit, dass Hochschulen selbst die Bauherreneigenschaft insgesamt oder für einzelne Baumaßnahmen übernehmen – wobei es erforderlich ist, dass entsprechende personelle Ressourcen und Kompetenzen aufseiten der Hochschulen aufgebaut und vorhanden sind, um die Aufgaben übernehmen zu können. Ein bisher selten in den Blick genommener Aspekt betrifft die von den Studierendenwerken betriebenen beziehungsweise genutzten Flächen innerhalb der Hochschulgebäude. Die gastronomischen Flächen der Mensen und Cafeterien befinden sich in der Regel in zentraler Lage innerhalb der Hochschulgebäude. Herausforderungen bestehen auch hier beim Sanierungs- und Instandsetzungsstau. Insbesondere die technischen Anlagen für die Produktion und Kühlung sowie das Spülen erfordern erhebliche Reinvestitionen, können allerdings auch zu deutlichen Energieeinsparungen beitragen. Hinsichtlich der Attraktivität der Hochschulen gilt es in Zukunft, die Foto: mauritius images / Hemmis.fr. Jacob und Wilhelm Grimm Zentrum, Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin
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