Forschung & Lehre 12/2024

891 HOCHSCHULBAU 12|24 Forschung & Lehre gastronomischen Flächen so umzugestalten, dass sie auch jenseits der in der Regel primär mittäglichen Essenszeit von Studierenden, aber auch Beschäftigten genutzt werden können. Durch entsprechende Nutzungskonzepte kann die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Dazu ist es erforderlich, dass Hochschulen und Studierendenwerke gemeinsam Konzepte entwickeln und entsprechende Unterstützung seitens der für Planung und Bau verantwortlichen Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung erhalten. Vielfältige Aufgaben mit strategischer Relevanz Um die Zukunftsfähigkeit von Hochschulstandorten sicherzustellen, braucht es ein klares und nachvollziehbares Zukunftsbild und ganzheitliche Strategien für den Hochschulbau: Vor Ort an der einzelnen Hochschule ist es Aufgabe der Hochschulleitung, Bedarfsplanungen vorzunehmen, die aktuelle Gegebenheiten des Gebäudebestands und ebenso kommende Anforderungen berücksichtigen. Es braucht eine Bedarfsplanung als ergebnisoffenen Prozess mit dem Anspruch, die Komplexität nicht zu jedem Zeitpunkt beherrschen zu können – und die Gewohnheiten, Gewissheiten und Überzeugungen auf den Prüfstand stellt. Im Ergebnis soll eine fundierte und abgestimmte Entscheidungs- und Planungsgrundlage vorliegen, die den Erfordernissen der jeweiligen Hochschule gerecht wird sowie aufwands- und zielorientiert die notwendigen Informationen und Rahmenbedingungen für die Realisierung einer modernen mittel- bis langfristigen Immobilienstrategie liefert. Der Hochschulstandort muss anpassungsfähig sein und Veränderungen ermöglichen. Benötigt wird demzufolge eine entwicklungsfähige Struktur, die es einerseits durch Nutzungsänderungen bestehender Flächen und andererseits durch Erweiterungs- und Ergänzungsflächen ermöglicht, auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Des Weiteren sollten verstärkt kooperative Nutzungsmodelle verfolgt werden. Dies betrifft insbesondere aufwendige Forschungsinfrastrukturen (Core Facilities), in gleicher Weise aber auch die gemeinsame fakultätsübergreifende Nutzung von Lehrraumstrukturen ebenso wie gemeinsame Nutzungskonzepte im Bereich der gastronomischen Flächen. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen – beispielsweise Campusuniversitäten, ländlich verortete Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder Hochschulen mit zahlreichen Liegenschaften innerhalb einer städtischen Struktur –, aber auch angesichts der jeweiligen inhaltlichen Profile in Forschung und Lehre braucht es standortspezifische Planungen. Auf Landesebene werden ergänzend dazu ebenfalls ganzheitliche Planungen benötigt, um dem Sanierungsstau angesichts angespannter Haushaltslagen zu begegnen und verlässliche Zusagen und Vereinbarungen mit den landeseigenen Hochschulen zu treffen. Die Frage, wie Bauprozesse in Zukunft schlanker und damit schneller und kostengünstiger umgesetzt werden können, gilt es zwischen den verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren auf Landesebene zu bearbeiten. Neben der Qualität der Gebäude und Flächen gilt es, angesichts des Sanierungsstaus auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele, die Quantität der Flächen kritisch zu prüfen. Handlungsleitende Prämisse sollte Flächensuffizienz bei hoher Aufenthaltsqualität sein. Eine Textfassung mit Literaturangaben kann bei der Redaktion von Forschung & Lehre angefordert werden. Foto: mauritius images / ImageBroker »Um die Zukunftsfähigkeit von Hochschulstandorten sicherzustellen, braucht es ein klares Zukunftsbild.« Blick in die Mensa, Universitätsbau des amerikanischen Architekten Daniel Libeskind in Lüneburg

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