Forschung & Lehre 09/2023

672 PROFESSUR Forschung & Lehre 9|23 DHV-Besoldungsbarometer 2023 Bayern und Baden-Württemberg zahlen die höchsten Grundgehälter Das Besoldungsbarometer des Deutschen Hochschulverbands zeigt auch im Jahr 2023 wieder exemplarisch am W3Grundgehalt beim Bund und in den Ländern, in welchem Umfang die Grundbesoldung der Professuren aufgrund föderaler Strukturen im Bundesgebiet differiert. Das DHV-Besoldungsbarometer bezieht sich auf den Monat August 2023. Die höchsten W3Grundgehälter werden – monatlich betrachtet – wie auch in den Jahren zuvor im Freistaat Bayern mit 7 790,80 Euro gezahlt, dicht gefolgt von Baden-Württemberg mit 7 790,37 Euro. Der Bund – letztes Jahr noch auf Platz 3 – ist mit einem DurchschnittsW3-Grundgehalt von 7 581,79 Euro auf Platz 5 zurückgefallen. Der Freistaat Sachsen ist dieses Jahr von Platz 4 auf Platz 3 aufgestiegen und zahlt ein W3-Grundgehalt in Höhe von 7 737,79 Euro. Platz 4 belegt jetzt Brandenburg mit einem W3-Grundgehalt von 7 603,88 Euro. Niedersachsen ist wie fast jedes Jahr auch in 2023 eines der Schlusslichter. Es bleibt mit seinem Platz 17 als einziges Land und einem W3-Grundgehalt in Höhe von 6 912,71 Euro noch spürbar unter der 7 000 Euro-Marke. Auch Nordrhein-Westfalen, das neben Baden-Württemberg und Bayern die meisten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer beschäftigt, ist beim Schlusslicht-Trio mit seinem Platz 16 und einem Grundgehalt von 7 162,51 Euro dabei. Sachsen-Anhalt belegt Platz 15 und zahlt ein W3-Grundgehalt in Höhe von 7 171,14 Euro. Das Besoldungsranking zeigt auch im Jahr 2023, wie schon in den Jahren zuvor, dass die südlichen Länder – Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen – ihre Professorinnen und Professoren am besten bezahlen. Besonderheiten der Länder Die Freistaaten Bayern und Sachsen, das Land Hessen sowie der Bund operieren mit Erfahrungsstufen. Mit einer etwas längeren Dienstzugehörigkeit erhöhen sich hier die Grundgehälter im gesetzlich festgelegten Rhythmus. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie das Land Brandenburg gewähren sozusagen „automatisiert“ – ohne dass es einer Verhandlung bedarf – zu den W2- und W3-Grundgehältern einen Berufungsleistungsbezug im Bereich von derzeit 723 bis 807 Euro (sogenannter Mindest- oder Grundleistungsbezug). In Rheinland-Pfalz ist festgelegt, dass sich nach zehnjähriger Dienstzugehörigkeit die W3-Grundbesoldung durch einen Mindestbetrag (Leistungsbezug) in Höhe von derzeit 371,23 Euro erhöht haben muss. Falls eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer diesen Leistungsbezug noch nicht verhandelt hat, wird er dann automatisch zum W3-Grundgehalt hinzugewährt. Bei dem DHV-Besoldungsbarometer ist die Sonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld, das nur noch nennenswert in Bayern und in Hessen gezahlt wird, außer Betracht geblieben. Die meisten Länder haben das Weihnachtsgeld abgeschafft. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich beim Weihnachtsgeld um eine Gratifikation, die jederzeit von den Ländern gestrichen werden könnte. Es besteht hier mithin kein Bestandsschutz. In Hessen gibt es das Weihnachtsgeld zwar noch im Umfang von 60 Prozent und wird verteilt auf die 12 Monate fünfprozentweise gezahlt. Hessen würde also bei Berücksichtigung des Weihnachtsgelds in der Tabelle tatsächlich etwas nach oben rücken. Und der Spitzenreiter bei der Besoldung, der Freistaat Bayern, zahlt ein Weihnachtsgeld im Umfang von 65 Prozent einer monatlichen Besoldung als 13. Monatsgehalt. Bayern würde bei Berücksichtigung des Weihnachtsgelds im DHV-Besoldungsbarometer mit noch größerem Abstand vor Baden-Württemberg rangieren. Die unterschiedlichen Besoldungssysteme im Bundesgebiet erschweren naturgemäß den Besoldungsvergleich der Grundgehälter beim Bund und in »Niedersachsen ist wie fast jedes Jahr auch in 2023 eines der Schlusslichter.« AUTOR I N Dr. Ulrike Preißler ist Rechtsanwältin, Justitiarin im Deutschen Hochschulverband und DHV-Landesgeschäftsführerin Rheinland-Pfalz. Foto: Nils Bergengruen/DHV »Die meisten Länder haben das Weihnachtsgeld abgeschafft.«

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