Forschung & Lehre 09/2023

9|23 Forschung & Lehre PROFESSUR 673 den Ländern. Daher soll im DHV-Besoldungsbarometer 2023 wie jedes Jahr der Versuch unternommen werden, eine Vergleichbarkeit der Monatsgehälter herzustellen. Dies wird realisiert unter Zuhilfenahme von Annahmen. Das DHV-Besoldungsbarometer arbeitet in den Ländern mit Erfahrungsstufen mit Mittelwerten (siehe im Einzelnen die Erläuterung unten) und daher ist die jeweilige Höhe eines W3-Grundgehalts im DHV-Besoldungsbarometer teilweise abweichend von den gesetzlich festgelegten monatlichen Grundgehaltsätzen einiger Bundesländer. Ebenso verhält es sich in den Ländern, die eine Komplettierung der Grundgehälter mit Mindestoder Grundleistungsbezügen vorsehen. Die Sonderzahlung, also das Weihnachtsgeld, bleibt wegen seines Gratifikationscharakters beim DHV-Besoldungsbarometer außer Betracht. Die aktuellen W-Grundgehälter können auf dem W-Portal des Deutschen Hochschulverbands (www.hochschulverband.de) abgerufen werden. Das nächste DHV-Besoldungsbarometer wird Forschung&Lehre im Septemberheft 2024 veröffentlichen. Erläuterungen zum DHV-Besoldungsbarometer Der Bund, die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie das Land Hessen operieren mit Erfahrungsstufen. Hier werden die Grundgehälter nach entsprechender Dienstzeit (Fünf- bis Sieben-Jahresintervalle) erhöht. Vor diesem Hintergrund wird im DHV-Besoldungsbarometer mit einem Mittelwert bei den Grundgehältern gearbeitet. Das in der Tabelle angegebene „hypothetische“ Grundgehalt wird derart ermittelt, dass von einem Berufungsalter von 42 Jahren und einem Eintritt in den Ruhestand mit 66 Jahren ausgegangen wird. Aus der Gesamtsumme des Verdienstes in den letzten 25 Jahren Dienstzeit wird dann die monatliche durchschnittliche Besoldungshöhe des W3-Grundgehaltes errechnet. Die Länder Brandenburg, Bremen und Hamburg operieren mit sogenannten Mindest- oder Grundleistungsbezügen. Diese werden regelmäßig, ohne dass es einer Besoldungsverhandlung darüber bedarf, „automatisiert“ zum W2- und W3-Grundgehalt bei Berufung gewährt. Diese Leistungsbezüge werden daher im DHV-Besoldungsbarometer zu den Grundgehaltssätzen in diesen Ländern addiert. Die monatlichen Grundleistungsbezüge betragen derzeit in Brandenburg 829,70 Euro, in Bremen 748,35 Euro und in Hamburg 748,95 Euro. In Rheinland-Pfalz gibt es nach zehn Jahren professoralerTätigkeit mindestens einen Leistungsbezug in Höhe von 381,62 Euro zum Grundgehalt (Stand 2023). Die bisherigen DHV-Besoldungsbarometer finden Sie hier in Forschung & Lehre: 2017 S. 784, 2018 S. 777, 2019 S. 824f., 2020 S. 760f., 2021 S. 748f. und 2022 S. 706f. W3-GRUNDGEHALT NACH DHV-BESOLDUNGSBAROMETER (STAND: AUGUST 2023) Bundesland W3-Grundgehalt [in Euro] 1 Bayern1 7 790,80 2 Baden-Württemberg 7 790,37 3 Sachsen1 7 737,79 4 Brandenburg2 7 603,88 5 Bund1 7 581,79 6 Hamburg2 7 458,91 7 Bremen2 7 417,10 8 Thüringen 7 372,54 9 Berlin 7 360,81 10 Hessen1 7 332,33 11 Rheinland-Pfalz 7 291,24 12 Schleswig-Holstein 7 249,41 13 Mecklenburg-Vorpommern 7 206,00 14 Saarland 7 202,10 15 Sachsen-Anhalt 7 171,14 16 Nordrhein-Westfalen 7 162,51 17 Niedersachsen 6 912,71 1 unter Einberechnung der Erfahrungsstufen (siehe Erläuterungen) 2 unter Berücksichtigung des Mindest-/Grundleistungsbezugs (siehe Erläuterungen)

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